| Verhalten gegenüber Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen |
| Grundsatz:
Die Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge haben hinsichtlich ihrer Fahrweise keine Sonderrechte. Sie haben die Ausweichregeln und Fahrregeln für Maschinenfahrzeuge nach den KVR und die Vorfahrtsbestimmungen und Fahrregeln nach der SeeSchStrO und der Schifffahrtsordnung Emsmündung einzuhalten. Aber Vorsicht: Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge sind schneller auf Ihrer Höhe als Ihnen lieb ist. Denken Sie beim Passieren an den unvermeidlichen und nicht ungefährlichen Sog und Wellenschlag der Fahrzeuge. Meiden Sie, wenn möglich, die Routen von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen. Setzen Sie ordnungsgemäß und rechtzeitig Ihre Positionslaternen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht. Hören Sie den entsprechenden UKW-Kanal der Verkehrszentrale ab und prüfen Sie anhand der Verkehrsinformationen, ob in den zu befahrenden Streckenabschnitten Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge fahren oder ein Verkehr von solchen Fahrzeugen angekündigt wird. Halten Sie stets einen gehörigen Ausguck und beobachten Sie aufmerksam den Seeraum. Zeigen bei Annäherung eines Hochgeschwindigkeitsfahrzeuges klaren Kurs und vermeiden Sie es Manöver durchzuführen, die von anderen Verkehrsteilnehmern nicht verstanden werden können. Scheuen Sie sich nicht, - als letzte Möglichkeit zur Wahrnehmung – einen weißen Stern abzugeben. Oder folgen Sie einfach unserer Problemlösung Einfach schneller sein als
die Hochgeschwindigkeitsfähren! Aber Vorsicht: Auch beim Überholen
sind Sog und Wellenschlag nicht von schlechten Eltern.
Merkblatt
zum Verhalten gegenüber Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen
|
Siehe hierzu auch: |
| Regeln für das Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen |
| Seit dem 15. Oktober
1998 gelten sowohl für die Berufsschifffahrt als auch für die
Sportschifffahrt neue Verkehrsvorschriften auf den Binnenschifffahrtsstraßen
außerhalb von Rhein, Mosel und Donau. Neben gemeinsamen Bestimmungen
für alle Binnenschifffahrtsstraßen enthält die Binnenschifffahrtsstraßenordnung
zusätzliche Bestimmungen, die den Besonderheiten der einzelnen Wasserstraßen
Rechnung tragen. Damit werden u.a. auch die Vorschriften über das
Fahren mit Sportfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin
und Brandenburg ersetzt.
Auf folgendes ist besonders hinzuweisen: Sportfahrzeuge müssen Fahrzeugen, die ein blaues Funkellicht zeigen, beim Begegnen, Kreuzen und Überholen rechtzeitig nach Steuerbord ausweichen. Bei unsichtigem Wetter müssen Sportfahrzeuge grundsätzlich Radar benutzen und dürfen nur fahren, wenn sie mit einer Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sind und auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet sind. Sie müssen den anderen Fahrzeugen die für die Sicherheit der Schifffahrt notwendigen Nachrichten geben. Die Radarpflicht entfällt lediglich auf einigen wenigen Binnenschifffahrtsstraßen. Lesen Sie mehr
|
| Führen von Sportbooten im Binnenbereich jetzt bereits ab 12 Jahren |
| Gute Nachrichten
für unsere Jugendlichen
Das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in Zusammenarbeit
Im DMYV werden die entsprechenden
Kenntnisse und Fähigkeiten durch die B1-
Lesen Sie mehr
|
| Auch Profis machen Fehler |
| Die "Hanseat"
verspätet sich
BREMEN. Für Hal över zählt jetzt jeder Tag: Am 1. Mai beginnt offiziell die Saison, doch die "Hanseat", zweitgrößtes Schiff der Flotte, liegt immer noch zur Reparatur im Hohentorshafen. "Spätestens Ende der kommenden Woche muss alles fertig sein", sagt Hal-över-Chef Dieter Stratmann. Denn dann wird das Ausflugsschiff dringend für die traditionelle Hafenrundfahrt gebraucht, die derzeit ersatzweise das Flaggschiff "Oceana" übernimmt. Unter der Woche dreimal täglich, am Wochenende sogar fünfmal soll die 41 Meter lange "Hanseat" bis zu 400 Gäste ab Martinianleger zu den stadtbremischen Häfen schippern. Doch bei einer Kollision mit einer Straßenbrücke auf dem Küstenkanal bei Oldenburg vor drei Wochen war das Führerhaus komplett zerstört worden. Ein folgenschwerer Fehler des Schiffsführers, der die Durchfahrtshöhe falsch eingeschätzt hatte. Und der Schaden war gravierender als anfangs befürchtet. Nicht nur die Aufbauten müssen auf dem vor fünf Jahren komplett renovierten Schiff ersetzt werden, sondern auch die gesamte technische Ausstattung des Steuerhauses - Steuerung, Radargerät, Kompassanlage und Wendeanzeiger müssen ausgetauscht oder repariert werden. Die Reparatur dauert jetzt nicht nur eine Woche länger als geplant, sondern kostet auch ein Vielfaches der von Stratmann ursprünglich genannten Summe. Aus 30 000 Euro ist inzwischen die stolze Summe von rund 100 000 Euro geworden. Den Großteil übernimmt die Versicherung, 5000 Euro aber muss die Reederei berappen. "Dafür müssen wir so manches Eis verkaufen", sagt Stratmann. Umso wichtiger sei jetzt ein guter Start in die Saison, für die bereits etliche Charterfahrten für Silberhochzeiten oder Betriebsausflüge gebucht seien. Eine Ausfallversicherung hat Hal över nämlich nicht. "Bleibt das Schiff noch länger weg, kostet das richtig Geld und verärgert unsere Kunden." Noch mehr Schaden fürs Image aber will Stratmann nicht erleben Quelle: Weserkurier 24.04.07
"Hanseat"-Havarie sorgt für Schlag ins Kontor Hal-över-Schiff fällt nach Brückenkollision zwei Wochen aus / Reparatur kostet mindestens 30 000 Euro Von unserem Redakteur Krischan
Förster
BREMEN·OLDENBURG. Der Schaden an der "Hanseat" nach einer Brückenkollision ist größer als befürchtet. Das Ausflugsschiff falle nun doch definitiv über Ostern aus, teilte die Reederei Hal över gestern mit. Die Havarie entpuppt sich damit für die Reederei als heftiger Schlag ins Kontor. "Die Reparatur wird mindestens 30.000 Euro kosten", sagte gestern Geschäftsführer Dieter Stratmann. Oder sogar noch mehr, wenn es im demolierten Steuerhaus auch noch technische Geräte erwischt haben sollte. Zusätzlich muss am Ostersonntag um 9.30 Uhr die erste Weser-Rundfahrt der Saison nach Bremerhaven aus dem Programm genommen werden. Dafür war ursprünglich die "Oceana" vorgesehen, die Platz für 700 Fahrgäste bietet. "Jetzt brauchen wir sie für die Hafen-Rundfahrt", erklärte Stratmann. Denn unter der Woche geht’s drei Mal täglich immer ab Martinianleger durch die stadtbremischen Häfen, am Wochenende und an Feiertagen sogar fünf Mal. Die Kollision ereignete sich, als die 41 Meter lange und 1,66 Meter tief gehende "Hanseat" am vergangenen Donnerstag auf dem Weg nach Oldenburg war, wo sie als "schwimmendes Restaurant" für die Eröffnungsfeier eines örtlichen Yachtvercharterers gebucht war. Auf dem Küstenkanal, nur 500 Meter vor dem Ziel, kollidierte das Schiff jedoch mit der Straßenbrücke Hundsmühlen. Die Durchfahrtshöhe lag nach Angaben des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bremen bei 4,90 Meter, die "Hanseat" ragte jedoch 5,20 Meter aus dem Wasser. "Das hat unser Kapitän offenbar falsch eingeschätzt", sagte der Hal-över-Chef. Auch er kann es sich nicht recht erklären. Denn das ganze Schiff kann über Ballastwassertanks tiefer gelegt werden. Auch der Steuerstand ist hydraulisch abzusenken. "Beides wurde leider versäumt", so Stratmann. So wurde bei der Kollision das Steuerhaus fast vollständig zerstört. Der Schiffsführer kam leicht verletzt davon, Fahrgäste waren zum Zeitpunkt der Havarie nicht an Bord. Auch fünf Versorgungsrohre an der Hundsmühlen-Brücke, darunter eine Gasleitung, wurden glücklicher Weise nicht beschädigt. Gestern trat die "Hanseat" die Rückfahrt nach Bremen an - immerhin auf eigenem Kiel und mit einem Cabriolet-Gefühl für den Steuermann. Denn das durch den Aufprall zusammengefaltete Steuerhausdach wurde noch in Oldenburg entfernt. Im Hohentorshafen soll nun das 1988 gebaute und 2002 renovierte Ausflugsschiff repariert werden. Heute solle der Auftrag zur Reparatur des Ausflugsschiffes ergehen, drei Angebote lägen vor, erklärte Stratmann. Den Großteil des Schadens werde wohl die Versicherung übernehmen. "Und wir haben Glück, dass wir noch nicht in der Hauptsaison sind." Diese beginnt am 28. April. Spätestens dann werden alle Schiffe dringend gebraucht. Quelle: Weserkurier Bremen
03.04.07
|
![]() |